Verurteilung für Antifaschisten nach NoWKR Protesten 2014
Wir dokumentieren den Bericht von prozess.report zur teilweisen Verurteilung eines Antifaschisten:
Am zweiten Prozesstag, am 20.8.2021, kam es zur Entscheidung vor Gericht: 7 Monate bedingt auf 3 Jahre Probezeit (= Bewährungsstrafe) für versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung eines Polizisten. Ein Freispruch erfolgte für den umstrittenen § 274 StGB „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“ (früher: Landfriedensbruch), sowie für einen weiteren Vorwurf des Widerstandes. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Doch wie kam es dazu?
Am 24.01.2014 fand der „Wiener Akademikerball“ (früher WKR-Ball) statt. Während sich auf Einladung der FPÖ in der Hofburg auch Teile der extremen Rechten versammelten, wurde, wie seit 2008 üblich, auch diesmal gegen das internationale, rechte Vernetzungstreffen mobilisiert. Von dem Großaufgebot der Polizei, Repression in den Jahren zu vor und einer jedes Jahr größer werdenden Sperrzone in der Innenstadt ließen sich tausende Antifaschist*innen nicht abschrecken und nahmen an den Demonstrationen vom „noWKR“-Bündnis oder der „Offensive gegen Rechts“ teil. So auch der sieben Jahre später Angeklagte. Der Gewerkschafter und Antifaschist reiste dafür aus München an. Was vor Gericht für Kritik sorgte, ist jedoch üblich. So wie die extreme Rechte international vernetzt agiert, sind auch die Proteste dagegen für unterschiedliche linke Strömungen ein Anlass um gemeinsam dagegen zu protestieren.