Solidarity for freedom of movement!

Wir dokumentieren diesen Spendenaufruf einer Soligruppe:

Mehr als sechs Jahre nach dem March of Hope von Budapest Richtung Westeuropa ist die Bewegungsfreiheit von Menschen auf der Flucht in der Balkanregion eingeschränkter denn je. Zu Weihnachten gibt es wieder Bilder von den Grenzen und als Antwort punktuelle humanitärer Hilfe aus Westeuropa, auf die sich anti-nationale Solidarität nach der offiziellen „Schließung“ der Route vor allem beschränkt hat. Um direktere Fluchthilfe oder Unterstützung von anti-rassistischen Netzwerken aus der Region wurde sich kaum gekümmert.

Dabei wird Solidarität in den meisten Staaten entlang der Route extrem kriminalisiert. Flüchtende Menschen ein Stück im Auto mitnehmen, ihnen Essen anbieten oder sie eine Nacht bei sich schlafen lassen – das alles wird als Menschenschmuggel verstanden und dementsprechend strafrechtlich verfolgt.

So erging es im Sommer 2020 zwei Aktivist:innen, die von einem kroatischen Gericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurden. Der Grund für das hohe Strafmaß: die beiden sollen Geld dafür genommen haben, eine vierköpfige Familie im September 2016 von Serbien nach Kroatien und damit in die EU gebracht zu haben. Jedoch gibt es dafür keine Beweise. Polizei und Staatsanwaltschaft haben den Vorwurf nie belegt und eine Zeugenaussage konstruiert. Die Anwält:innen der beiden Aktivist:innen benennen dieses Vorgehen als das, was es ist: rechtswidrig.

In Absprache gehen Anwält:innen und Aktivist:innen in die Revision. Es kommt zu einem zweiten Prozess in der nächsthöheren Instanz.
Im Verfahren offenbaren sich zahlreiche formale Fehler. Eine unangekündigte Verteidigung, eine lügende Staatsanwaltschaft einschüchterndes Verhalten der Richterin, eine unprofessionell agierende Dolmetscherin – hier handelt es sich nicht um einen fairen Prozess.

Nach fünf Jahren ist ein Ende des Prozesses wie des Kostenanstiegs nicht absehbar. Die bisherigen Kosten beliefen sich auf mehrere zehntausend Euro und es ist anzunehmen, dass sich der Betrag für den zweiten Prozess zwischen 15.000€ und 50.000€ bewegen wird. Mit zivilgesellschaftlicher Unterstützung an dieser Stelle, welche die nötigen finanziellen Ressourcen aufstellt, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden. Im Idealfall ergibt sich daraus, dass in Zukunft ähnliche Verfahren von einer rechtlich günstigeren Ausgangslage profitieren können. Deswegen sind wir an dieser Stelle dringend auf Spenden angewiesen!

Zu lange wurden die EU Außengrenzen als gegeben akzeptiert und sich auf Solidarität innerhalb und außerhalb dieser beschränkt. In der Balkanregion werden mehr als Decken und Schlafsäcke gebraucht: Mehr als alles andere müssen wir uns wieder stärker auf Bewegungsfreiheit von Menschen auf der Flucht konzentrieren.

Um Bußgelder und Prozesskosten von von Repressionen betroffenen solidarischen Menschen vor Ort zu decken braucht es finanzielle Unterstützung.

Kontoverbindung:
Rote Hilfe Wien
IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883

BIC: BAWAATWW
Verwendungszweck: sffm