Oberster Gerichtshof bestätigt: Keine Haftung für Demo-AnmelderInnen!
Wir dokumentieren den Bericht von „Linz gegen Rechts“ zum gewonnenen Verfahren vor dem OGH im Nachfeld einer Demonstration Ende Oktober 2016:
Jahrelanger Prozess gegen AnmelderInnen einer Demonstration endet mit richtungsweisendem Urteil des Obersten Gerichtshofes. Schadensersatzklage gegen SJ Oberösterreich und KJÖ nun auch in letzter Instanz abgewiesen. Schöberl und Andree: „Sieg für Versammlungsfreiheit!“
Linz/Wien. Vor mittlerweile über vier Jahren – am 29. Oktober 2016 – organisierte das Bündnis „Linz gegen Rechts“ eine Demonstration gegen eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum. Rund 3.000 TeilnehmerInnen beteiligten sich daran und setzten damit ein wichtiges Zeichen für ein solidarisches Miteinander und gegen Rassismus und rechte Hetze. Die Demonstrationsanmelderinnen, die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ) und die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ), wurden daraufhin geklagt, weil während des Demonstrationszuges ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Route entstand. Der Sachschaden selbst wurde von einer Person verübt, die von der Polizei weder im Vorhinein gestoppt wurde noch im Nachhinein identifiziert werden konnte.