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Keine Verurteilungen nach Mayday 2021 oder die Sache mit dem Zivilpolizisten

Wir dokumentieren die Zusammenfassung des Rechtsinfokollektivs zur 1. Mai-Demo 2021:

Soweit überblickbar sind mittlerweile alle Strafverfahren, die gegen Teilnehmer*innen der 1. Mai-Demo 2021 (Mayday) in Wien geführt wurden, abgeschlossen. Ein kurzer Rückblick auf die Geschehnisse an diesem Tag: Während die Mayday, die in Ottakring losgegangen ist, in den Votivpark einzog, um mit Musik und Abschlussreden die Demonstration ausklingen zu lassen, wurde sie bereits von einer Hundertschaft an Polizist:innen begleitet. Eine schöne – aber aus rechtlicher Sicht kaum relevante – Aktion, nämlich der Bannerdrop vom Baugerüst der Votivkirche und ein, zwei Bengalos, versetzten die Polizei in höchste Alarmbereitschaft. Weitere Hundertschaften wurden herbeigeholt. Zivilpolizisten, die zuvor bei einer rechtsextremen Corona-Leugner:innen-Demonstration im Einsatz waren, wurden zur Votivkirche beordert. Die Polizei eskalierte die Situation, versuchte die Aktivist:innen, welche sich auf der Votivkirche befanden erfolglos zu verhaften und setzte zivile Cops ein, die für bewaffnete Rechtsextreme gehalten wurden. Wahllos wurden dann Demonstrationsteilnehmer:innen – teilweise sehr brutal – festgenommen, großflächig wurden Personen, die im Sigmund-Freud-Park saßen, eingepfeffert.

Die Polizei rechtfertigt den Einsatz mit der Behauptung, es habe „massive Angriffe gewaltbereiter Personen“ (Seite 8) gegeben. Das ist die klassische Medienstrategie der Behörde, wenn es Kritik an ihrer Arbeit gibt. Belege für die Behauptung gibt es keine und nun sind auch alle Strafverfahren gegen Demonstrant:innen im Sand verlaufen. Weiterlesen

Schuldspruch wegen Protesten gegen den rechtsextremen WKR-Ball 2014

Wir dokumentieren Bericht und Spendenaufruf der Roten Hilfe München zu diesem späten Schuldspruch:

Am Freitag den 20.8.2021, kam es – mehr als 7 Jahre nach den Protesten gegen den WKR-Ball 2014 – noch zu einem Schuldspruch gegen einen antifaschistischen Demonstranten.

2014 demonstrieren Tausende Menschen gegen den Ball, der eine wichtige Vernetzungsveranstaltung der europäischen Rechtsextremen ist. Dabei kam es zu vermehrten Sachbeschädigungen in der Innenstadt und die Polizei verlor die Kontrolle über die Situation. Weiterlesen

Alle 40 Verfahren in Innsbruck eingestellt

Wir dokumentieren die Tweets von Antirep IBK zu den eingestellten Verfahren nach der „Grenzen töten“-Demo:

Liebe Alle*

Gerade haben wir die Nachricht von der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhalten dass die über 40 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Demoteilnehmer*innen der Grenzen Töten Demo vom 30.1.21 allesamt fallengelassen wurden. Grund dafür ist, dass keine Täter*innen identifiziert bzw. keine Tathandlungen nachgewiesen werden konnten. Einmal mehr zeigt sich: Wenn wir zusammenstehen und eine gemeinsame Strategie fahren, uns solidarisch unterstützen und nicht klein beigeben, dann können wir ihrer Repression entgegnen. Danke an alle, die uns supportet haben! Wir werden die Polizeigewalt trotzdem nicht vergessen! Unsere Wut über die menschenverachtenden und tödlichen Zustände in den Lagern, Camps, an den Außengrenzen und im Mittelmeer ist weiterhin riesig! Weiterlesen

Polizeigewalt gegen Klimaaktivist:innen – Polizisten vor Gericht

Wir dokumentieren die Presseaussendung von „System Change, not Climate Change!“ zu den laufenden Verfahren gegen zwei Polizisten:

Wien, 25. August – Nach massiver Polizeigewalt bei den Klimaprotesten am 31. Mai 2019 stehen am kommenden Freitag, den 27. August, erneut zwei der beteiligten Polizisten vor dem gericht. Die Anklagepunkte lauten: Körperverletzung, strafbare Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung, Missbrauchs der Amtsgewalt und falsche Beweisaussage (1). Nach den bereits 2019 von den Aktivist:innen beim Verwaltungsgericht eingebrachten und mehrheitlich gewonnen Beschwerden, erhebt nun zwei der Staatsanwalt Anklage.

Mehrere Videos erregten am 31. Mai 2019 öffentliches Entsetzen: Diese zeigten u.a. brutale Schläge in die Nieren eines völlig regungslos am Boden liegenden Aktivisten sowie das simulierte Überfahren eines Journalisten –  dieser wurde mit dem Kopf unter einem anfahrenden Polizeibus fixiert und erst in letzter Sekunde weggerissen. Zu diesen und weiteren Fällen von Polizeigewalt kam es im Rahmen der Auflösung einer Sitzblockade am Ring vor der Wiener Urania, als ca. 150 Klimaaktivist:innen für eine klimagerechte Mobilitätswende demonstrierten. Weiterlesen

Verurteilung für Antifaschisten nach NoWKR Protesten 2014

Wir dokumentieren den Bericht von prozess.report zur teilweisen Verurteilung eines Antifaschisten:

Am zweiten Prozesstag, am 20.8.2021, kam es zur Entscheidung vor Gericht: 7 Monate bedingt auf 3 Jahre Probezeit (= Bewährungsstrafe) für versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung eines Polizisten. Ein Freispruch erfolgte für den umstrittenen § 274 StGB „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“ (früher: Landfriedensbruch), sowie für einen weiteren Vorwurf des Widerstandes. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Doch wie kam es dazu?

Am 24.01.2014 fand der „Wiener Akademikerball“ (früher WKR-Ball) statt. Während sich auf Einladung der FPÖ in der Hofburg auch Teile der extremen Rechten versammelten, wurde, wie seit 2008 üblich, auch diesmal gegen das internationale, rechte Vernetzungstreffen mobilisiert. Von dem Großaufgebot der Polizei, Repression in den Jahren zu vor und einer jedes Jahr größer werdenden Sperrzone in der Innenstadt ließen sich tausende Antifaschist*innen nicht abschrecken und nahmen an den Demonstrationen vom „noWKR“-Bündnis oder der „Offensive gegen Rechts“ teil. So auch der sieben Jahre später Angeklagte. Der Gewerkschafter und Antifaschist reiste dafür aus München an. Was vor Gericht für Kritik sorgte, ist jedoch üblich. So wie die extreme Rechte international vernetzt agiert, sind auch die Proteste dagegen für unterschiedliche linke Strömungen ein Anlass um gemeinsam dagegen zu protestieren.  Weiterlesen

Wiener Rheinmetall-Prozess: Klassenjustiz gegen Antimilitarismus

Wir dokumentieren den Bericht von ANF zur Verurteilung des Angeklagten im Rheinmetall-Prozess:

Wegen angeblicher Sachbeschädigung, schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ist ein Antimilitarist am Wiener Landgericht zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Eine Aktivistin der Kampagne RiseUp4Rojava Wien erklärte dazu: „Es ist entlarvend, wie hart die Klassenjustiz mit Antikriegs-Aktivist:innen umgeht, während die Verbrechen von Rüstungskonzernen wie Rheinmetall ungestraft bleiben. Wir finden, dass die Kriegsprofiteure auf die Anklagebank gehören und nicht Menschen, die Aktionen gegen Aufrüstung und Waffenexporte machen.” Nach knapp zwei Jahren Prozessfarce sei das Verfahren jetzt zwar beendet. Die Beteiligung Österreichs und Deutschlands an den Verbrechen des türkischen Regimes aber bleibt.

„Blut an euren Händen“ Weiterlesen

Unvollständiger Überblick politischer Repression im Jahr 2020 im Großraum Wien, mit der Bitte um Ergänzungen

Wir dokumentieren den Überblick des Rechtsinfokollektivs über einige Repressionsfälle in Wien im Jahr 2020:

Das Jahr 2020 war repressionstechnisch mal wieder ereignisreich und uns sind folgende Verfahren gegen linke Aktivist_innen bekannt. Die Aufzählung bezieht sich nur auf den Großraum Wien:

Im Jahr 2020 sind uns (dem Rechtsinfokollektiv Wien) in Wien 17 Freisprüche in erster Instanz und 9 strafrechtliche Verfahren, die ohne Anklage mit Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft endeten und politischen Hintergrund haben bekannt: Weiterlesen

Verschärfungen im Versammlungsrecht deutlich spürbar

Wir dokumentieren die Hinweise des Rechtsinfokollektivs zu den Verschärfungen im Versammlungsrecht:

2017 wurde das Recht, sich zu versammeln, weiter beschränkt. Die Novelle  wurde stark kritisiert. In der Gesetzesänderung wurde u.a. die Anmeldefrist für Versammlungen von 24 auf 48 Stunden erhöht und ein sogenannter „Schutzbereich“ für Versammlungen eingeführt. De facto handelt es sich bei dem „Schutzbereich“, um eine Verbotszone, denn im Umkreis von 50 Metern zu einer Versammlung darf ohne vorherige Genehmigung keine weiter Versammlung stattfinden. Beide Verschärfungen haben zu vielen absurden Verwaltungsstrafen geführt.

Anmeldefrist für Versammlungen: 48 Stunden Weiterlesen

Oberster Gerichtshof bestätigt: Keine Haftung für Demo-AnmelderInnen!

Wir dokumentieren den Bericht von „Linz gegen Rechts“ zum gewonnenen Verfahren vor dem OGH im Nachfeld einer Demonstration Ende Oktober 2016:

Jahrelanger Prozess gegen AnmelderInnen einer Demonstration endet mit richtungsweisendem Urteil des Obersten Gerichtshofes. Schadensersatzklage gegen SJ Oberösterreich und KJÖ nun auch in letzter Instanz abgewiesen. Schöberl und Andree: „Sieg für Versammlungsfreiheit!“

Linz/Wien. Vor mittlerweile über vier Jahren – am 29. Oktober 2016 – organisierte das Bündnis „Linz gegen Rechts“ eine Demonstration gegen eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum. Rund 3.000 TeilnehmerInnen beteiligten sich daran und setzten damit ein wichtiges Zeichen für ein solidarisches Miteinander und gegen Rassismus und rechte Hetze. Die Demonstrationsanmelderinnen, die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ) und die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ), wurden daraufhin geklagt, weil während des Demonstrationszuges ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Route entstand. Der Sachschaden selbst wurde von einer Person verübt, die von der Polizei weder im Vorhinein gestoppt wurde noch im Nachhinein identifiziert werden konnte. Weiterlesen