Save the date! Zwei Prozesstermine gegen Wiener Antifaschist*innen & Update (März 2022)

Wir dokumentieren das Update der Soligruppe antifa2020:

Soli-Kundgebungen – 25. und 27. April – ab 8.00 Uhr – Wickenburggasse 18-22

Am 25. und 27. April stehen wieder Antifaschist*innen vor Gericht. Vor diesem werden wir an beiden Tagen ab 8.00 Uhr bis weit in den Nachmittag hinein -auch Nachkommen lohnt sich deshalb natürlich- eine Solidaritäts-Kundgebung abhalten. Kommt vorbei, lassen wir die Genoss*innen nicht allein! Dort -es wird auch Unterhaltungsprogramm geben, ihr dürft gespannt sein- und bei anderen Veranstaltungen der Plattform Radikale Linke auch könnt ihr für die entstehenden Anwaltskosten auch spenden. Auf Black mosquito (https://black-mosquito.org/de/1312-soli-t-shirt.html und https://black-mosquito.org/de/1312-fight-back-soli-t-shirt.html) findet ihr außerdem auch ein neues Soli-Shirt.

Wogegen wird ermittelt? Straftat oder „Gesinnung“?

Seit August 2020 laufen Ermittlungen gegen mehrere Antifaschist*innen. Die Vorwürfe lauteten damals, den polizeilichen Ermittlungsakten nach, „Bildung einer kriminellen Vereinigung und Organisation“, diverse (schwere) Körperverletzungen, Sprengung einer Versammlung, Amtsmissbrauch, diverse (schwere) Sachbeschädigungen, Raufhandel und Waffenbesitz trotz aufrechtem Waffenverbot. Durch die Vorwürfe der „Bildung einer kriminellen Vereinigung und Organisation“ (§278 und §278a StGB) wurden weitreichende Ermittlungsmethoden legitimiert und die Möglichkeiten von Repression erheblich erweitert. Einige der Betroffenen wurden im Alltag – auch noch in jüngerer Vergangenheit – punktuell observiert. Zudem wurde im August 2020 – quasi als einer der Höhepunkte der Repression – bei einem Genossen eine Hausdurchsuchung durch eine schwer bewaffnete Cobra-Einheit durchgeführt. Ebenfalls von der Spezialeinheit Cobra ausgeführt wurden mehrere Verhaftungen in diesem Kontext. Die betroffenen Antifaschist*innen wurden auf dem Weg nach Hause auf offener Straße zu Boden gerissen oder auf dem Weg zur Arbeit aus der U-Bahn gezerrt, in der Arbeit durch Beamt*innen  abgeholt oder zu Hause besucht, um ihnen das Handy im nicht-versperrten Zustand abzunehmen. Methoden, die allesamt massiv einschüchtern sollen (Spoiler: Das haben sie nicht geschafft!) und zur Kriminalisierung der Betroffenen beitragen. Nun gibt es zwei Verhandlungstermine am 25. und 27. April 2022 am Landesgericht für Strafsachen in Wien.

1. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Wir werten dieses polizeiliche Vorgehen in seiner Gesamtheit als Angriff auf die antifaschistische Bewegung und als Versuch der Einschüchterung von Genoss*innen. Die Auswirkungen sind so vielfältig wie die Repressionsmittel selbst. Das reicht von nervigen Einschränkungen im Alltag durch Überwachungsmaßnahmen, Stress und Misstrauen bis zu Ärger am Arbeitsplatz, Jobverlust und Schwierigkeiten wegen beschlagnahmter Handys, Laptops und Unterlagen.

Dieses Verfahren versucht Menschen, die sich antifaschistisch organisieren, abzuschrecken, indem ihnen und allen anderen politisch aktiven Menschen gezeigt wird, mit welch völlig unverhältnismäßiger Repression sie zu rechnen haben, wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten.

Wenig überraschend und dennoch hervorzuheben ist der Umstand, dass zum wiederholten Male Antifaschist*innen ohne konkreten Tatverdacht observiert, verfolgt und staatlich drangsaliert werden, während Faschist*innen Waffenlager anlegen, sich in Telegramchats zu Umsturzfantasien vernetzen und einen aufgebrachten, nationalistischen Mob wöchentlich durch die Straßen Wiens führen. Oder auch zeitgleich zu den personell aufwändigen Observationen, ein Islamist einen terroristischen Anschlag vorbereiten und am 2. November 2020 mehrere Menschen im ersten Bezirk in Wien ermorden kann.
Bei all der Scheiße, die passiert: Repression macht immer auch Solidarität konkret. Beispielsweise durch einen Unterstützer*innenkreis, der die Betroffenen durch das ganze Verfahren begleitet und weitere solidarische Aktionen von Genoss*innen.

Sollen sie sich an unserer Solidarität die Zähne ausbeißen!

2. Was bleibt übrig von der „kriminellen Organisation“?

Was wir stets vermutet haben und wie wir nun an der Anklageschrift erkennen können, waren die Vorwürfe der „Bildung einer kriminellen Vereinigung bzw. Organisation“ lediglich sogenannte Ermittlungsparagraphen. Diese werden von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt und hatten daher während den polizeilichen Ermittlungen den Zweck die Repressionsmöglichkeiten zu erweitern, um zum Beispiel Hausdurchsuchungen, Observationen und technische Überwachungen durchführen zu können. Auch dieser Umstand stellt unter Beweis, dass es den Cops lediglich darum ging, rigoros und uneingeschränkt zu ermitteln, sensible Informationen zu sichten und unsere Freund*innen zu kriminalisieren.

Die vermeintlichen Indizien und Beweise waren so dünn, dass das Verfahren gegen zwei der beschuldigten Personen bereits im Juni 2021 komplett eingestellt wurde. Die aktuellen und somit angeklagten Vorwürfe sind:

  • versuchte Sprengung einer Versammlung,
  • (teilweise) versuchte Körperverletzung,
  • (teilweise) versuchte schwere Körperverletzung und
  • Waffenbesitz trotz aufrechten Waffenverbotes.

Für die Verhandlung sind zwei Tage angesetzt und auf der Agenada stehen eine Vielzahl von unterschiedlichen Zeug*innen, inklusive den führenden Köpfen der neofaschistischen Identitären und dem Wiener Verfassungsschutz.

Am 25. und am 27. April 2022 werden die Antifaschist*innen im großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht vorgeladen. Wie auch immer dieser Prozess ausgehen wird: Die bisherigen Ermittlungsmaßnahmen gegen die betroffenen Antifaschist*innen sprechen für sich und haben in ihrer Gesamtheit bereits Strafcharakter. Zum Beispiel: Personen am Arbeitsplatz festzunehmen, zielt nur darauf ab, dass diese dort Stress bekommen und im schlimmsten Fall ihren Job verlieren.

3. Was könnt ihr tun?

Anwält*innen kosten Geld. Ihr könnt die betroffenen Antifaschist*innen durch Spenden unterstützen, jeder noch so kleine Betrag hilft.

Rote Hilfe Wien
IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883
Verwendungszweck: antifa2020

Es wird an den Verhandlungstagen eine angemeldete Kundgebung vor dem Strafgericht geben, kommt vorbei und zeigt euch solidarisch. Seid aktiv gegen Faschist*innen und im Kampf für ein besseres Leben für uns alle! Wie immer: Verschlüsselt eure Handys/Laptops/Festplatten, haltet eure Wohnungen sauber und Gusch bei da He!

Save the date: Soli-Kundgebung an beiden Verhandlungstagen Mo 25. & Mi 27. April ab 8.30 vor dem Landesgericht in der Wickenburggasse.

Getroffen hat es ein paar, gemeint sind wir alle. Solidarität ist unsere Waffe!