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Freispruch bei Prozess nach antifaschistischer Demonstration

Wir dokumentieren den Bericht des Rechtsinfokollektivs vom Prozess gegen einen Genossen nach einer Demonstration gegen die rechtsextremen Identitären in Wien:

Am 13. Oktober fand zum wiederholten Mal eine „identitäre Zone“ der neofaschistischen Identitären Bewegung Österreich in der Wiener Innenstadt statt. Wie in der Vergangenheit wurde auch diese Aktion von zahlreichen Antifaschist_innen nicht unwidersprochen hingenommen, es fand spontan eine kurze Gegendemonstration statt. Die Antifaschist_innen wurden von der Polizei abgedrängt und ein Teil beim Weggehen eingekesselt. Es kam zu zwei Festnahmen und zahlreichen Identitätsfeststellungen.

Gegen eine der festgenommenen Personen fand am 11. Januar 2019 ein Prozess wegen zweimaligem versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, sowie versuchter und vollendeter schwerer Körperverletzung an einem Polizisten statt. Insgesamt standen also vier strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen eine Person im Raum. Der Beschuldigte soll bei der Kundgebung einen abgebrochenen Schirm auf einen Polizisten geworfen und ihn somit zu verletzen versucht haben. Später soll er sich bei einer Einkesselung seiner Anhaltung widersetzt und dabei einen Polizisten zu Boden gestoßen und dadurch verletzt haben. Weiterlesen

Kriminalisierung der Solidarität bei rassistischen Polizeikontrollen

Wir dokumentieren den Bericht über die Verhandlung am Verwaltungsgericht gegen eine Genossin, die sich bei einer rassistischen Polizeikontrolle solidarisch verhaten hat:

Weitere Kriminalisierung von solidarischer Beobachtung bei rassistischer Polizeikontrolle
Am 26.2.2019 fand die Verhandlung einer Genossin am Verwaltungsgericht statt, welche eine Straferkenntnis der Favoritener Polizei nicht anerkannt hat.

Was ist passiert?
Am 1.6.18 gegen 21 Uhr hat sie am Keplerplatz eine rassistische Polizeikontrolle beobachtet und hat mit solidarischem Verhalten gegenüber jenen von Rassismus Betroffenen, die Missgunst der BeamtInnen angestoßen. Direkt nach der Beendigung der rassistischen Kontrolle, wurde ihr eine Verwaltungsübertretung angelastet, weil sie mit
dem Fahrrad in der Fußgängerinnenzone gefahren ist. Sie hat sich gegen die sofortige Aushändigung ihrer personenbezogenen Daten geweigert und den BeamtInnen mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Schikane handeln muss, verhängt weil sich die Polizei nicht gerne beobachten lässt bei rassistischen Polizeikontrollen. Am gleichen Tag fand am Keplerplatz die anarchistische Büchermesse statt, und im Zuge einer Polizeischikane gegen ihre Teilnehmenden wurde erfolgreich nicht-kooperiert. Die Annahme, dass es einen Zusammenhang zwischen jenem Vorfall und der Konstruktions- und Repressionswut der BeamtInnen im Zuge der Kriminalisierung der betroffenen Genossin gibt, liegt nahe. Ende Juni kam der blaue Brief mit der Strafverfügung über 270€ wegen Missachtung des Fahrverbotes und 2 Verstößen gegen den §1 des Wiener Landes Sicherheitsgesetzes. Es wird behauptet, dass sie folgendes zu den Sicherheitsbeamten gesagt hätte: „Ihr seid alle blöde Arschlöcher und jeder der bei der Polizei ist, ist kein Mensch; ihr könnt ja sonst nix“ , „Warum reden die mit den Arschlöchern, die Polizisten sind ja alle nur Arschlöcher“. Nach bekannter Praxis wurde von ihr Einspruch gegen die Strafverfügung und Beschwerde gegen die darauf folgende Straferkenntnis eingehoben. Während der Verhandlung hat sie sich nicht auf das Frage-Antwort-Spiel der Richterin eingelassen, sondern eine zusammenhängende Erklärung und ein Statement zum Vorfall und den gesellschaftlichen Bedingungen, die racial profiling möglich machen, abgegeben. Die Aussagen der beiden als ZeugInnen geladenen und im Juni involvierten PolizistInnen deckten sich fast zur Gänze – inklusive der Dinge die sie erfunden haben um die Genossin zu belasten. Schon im Vorhinein war klar, dass die Richterin ihnen Glauben schenken wird, und so kam es wie erwartet, dass die Genossin verurteilt wurde. Trotz dessen konnten 2 PolizistInnen für mindestens 3 Stunden daran gehindert werden, weitere Menschen zu schikanieren. Die von den BeamtInnen vorangegangene rassistische Polizeikontrolle konnte sichtbar gemacht, und innerhalb der Institution Verwaltungsgericht kritisiert werden. Einige weitere Genossis und Gefährtinnen zeigten sich solidarisch, schon im Vorhinein als Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Verhandlung, und auch während der Verhandlung, als sie kollektiv zur Urteilsverkündung nicht aufstanden. Auch im Nachhinein
fand ein füreinander da sein statt, das Geschehene wurde gemeinsam in der Sonne reflektiert und verarbeitet. Dies ist kein Einzelfall, rassistische Polizeikontrollen und Repression, Abschiebung und Gewalt passieren tagtäglich. Im November 2018 wurde in Wien eine Genossin zu 3 Monaten Haft auf 3 Jahren Bewährung verurteilt, weil in ihrem Fall ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zuge einer Beobachtung eines Falles von racial profiling von Justiz und Polizei konstruiert wurde.
Der Polizei und dem Gewaltmonopol ist es ein Dorn im Auge, wenn sich Menschen solidarisch zueinander und widerständig verhalten. Um dem etwas entgegen zu setzen, wenden sie Kriminalisierung und zunehmende Repression gegen jene an.
Unsere Stärken sind der politische Umgang mit jenen Verhältnissen, das Erkennen von Zusammenhängen und unsere aktive Solidarität und Widerständigkeit trotz Repression! Kein Repressionsschlag kann uns ausknocken. Weiterlesen

Spendenaufruf für Asyl in Not

Wir dokumentieren im Folgenden den Spendenaufruf für Asyl in Not nach der gerichtlichen Niederlage des Obamnns Michael Genner gegen einen ehemaligen UETD-Funktionär:

Liebe Freundinnen und Freunde von Asyl in Not,
wir wenden uns an euch mit einer wichtigen Bitte.


Der Prozess gegen einen ehemaligen UETD-Funktionär ging leider verloren. Unsere Beweisanträge wurden vom Gericht abgewiesen, so der Antrag auf Befragung von Thomas Schmidinger als sachverständigen Zeugen, ebenso auf zeugenschaftliche Befragung direkt Betroffener. Auch die von uns vorgelegten Dokumente über Querverbindungen zur „Osmanischen Generation“ und zu „Mili Görüs“ hielt das Gericht für offenbar nicht relevant…

Wir mussten daher zwei Passagen widerrufen und die exorbitanten Anwaltskoste der Gegenseite übernehmen, zusätzlich zu unseren eigenen (insgesamt rund 24.000.- Euro!).

Dies hat ein tiefes Loch in unsere Vereinskasse gerissen und wir bitten euch um eure Unterstützung, um unseren Kampf gegen das ungerechte Asylsystem der Regierung und gegen Freund_innen der Verfolgerregime in gewohnter Schärfe fortsetzen zu können.

Für eure Hilfe danken wir sehr!

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
25. März 2018


http://www.asyl-in-not.org/php/prozessbericht,22617,46859.html
www.asyl-in-not.org

Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW

Online spenden:
http://www.asyl-in-not.org/php/spenden.php

Solidarität mit den PAZ Hernals 6

Im März beginnt der Gerichtsprozess der sechs Geflüchteten, deren Schubhaftzelle im September 2018 brannte. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.

Schubhaft, sowie die Dublin IV-Verordnung, Asyl- und Fremdenrechtspolitiken und nicht zuletzt Abschiebungen zielen darauf ab, die Bewegungsfreiheit bestimmter Menschen zu minimieren. Schubhaft wird „Haft“ genannt, ist aber nur dazu da, den Behörden die Abschiebungen zu erleichtern. Darum werden hier Menschen gefangen gehalten, unabhängig davon, ob sie Straftaten begangen haben. Teilweise warten sie monatelang auf einen Termin, der sie dorthin zurückbringt, wo sie aus guten Gründen nicht mehr sein können und wollen.

Wir, die Rote Hilfe Wien, können Protest und Widerstand gegen Schubhaft und das ganze Abschiebe-Regime nachvollziehen. Die Ungleichbehandlung von Geflüchteten und Migrant*innen in der Gesellschaft und gegenüber Gesetzen dieser und vorhergehender Regierungen, ist inzwischen rassistischer Normalzustand geworden. Weiterlesen

Statement zur Absage der Teilnahme an der Rosa Luxemburg Konferenz


Wir haben uns nach einigem Hin- und Her dazu entschieden, unsere Teilnahme an der 2. Wiener Rosa Luxemburg Konferenz abzusagen. Dazu möchten wir uns hiermit kurz erklären.

Ausgangspunkt der Diskussion waren für uns die Statements seitens der Plattform Radikale Linke, und im Folgenden der ÖH Uni Wien, in denen wir einiges an berechtigter Kritik an Teilen der Vortragenden und Themen der RLK finden konnten. Wir können uns in den dort vorgebrachten Punkten zum Teil wiederfinden. Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch gehofft, trotzdem an der Konferenz teilnehmen zu können, um dort zu den unterschiedlichen Standpunkten zu diskutieren.

Der selbst formulierte Anspruch der RLK ist es, Raum für diese Debatten zu sein. In ihrem Statement schreiben die Veranstalter*innen: „Selbst wir als Veranstalter gehen nicht mit allen Positionen, die auf der Rosa Luxemburg Konferenz vertreten sind, konform, werden uns aber trotzdem mit aller Kraft für einen pluralistischen Austausch einsetzen“ sowie dass es „ein großes Anliegen [ist,] diese Widersprüche offen und konstruktiv zu diskutieren“. Als strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation halten wir das für einen sinnvollen Zugang, linke Debatten zu organisieren.

Nun sind aber Entwicklungen bekannt geworden, die unserer Ansicht nach die Möglichkeit einer offenen Debatte basierend auf einem „Antirepressions Grundkonsens“ innerhalb der Linken gefährden.

Ein gewisser Dr. Otmar Pregetter, der bei der Konferenz einen Vortrag halten sollte, wird in den beiden Statements mit dem Vorwurf bedacht, mit seinem Vortrag strukturell antisemitisch zu argumentieren. Als Reaktion auf diese Kritik hat Pregetter in den letzten Tagen diverse linke Organisationen und Menschen, darunter die Plattform Radikale Linke und die ÖH Uni-Wien, angeschrieben, um herauszufinden, wer hinter dem Statement der Plattform steht. Er kündigte an gegen, sie strafrechtlich vorzugehen sowie weitere Personen gerichtlich vorladen zu lassen.

Er hat nun zwar selbst seinen Teilnahme an der Konferenz abgesagt. Wir hätten uns aber eigentlich erwartet, dass Pregetter aufgrund der Klagsdrohnung von Seiten der Konferenz Orga ausgeladen wird. Für uns als Antirepressions-Organisation gilt der Grundsatz, dass eine Zusammenarbeit mit den Repressionsorganen des bürgerlichen Staates eine rote Linie ist, die keine Organisation überschreiten sollte. Seit den Frühzeiten der Arbeiter*innenbewegung gilt, dass der bürgerliche Staat kein neutrales Instrument zur Aushandlung unterschiedlicher Interessen ist. Insofern können es auch seine Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht sein.

Zwar wird diese eine Person nun nicht an der Konferenz teilnehmen. Für uns stellt sich aber nach wie vor die Frage wie ein offener, konstruktiver, pluralistischer, innerlinker Dialog möglich sein soll, wenn von Seiten der Konferenz Orga keine klare Positionierung gegen solch ein Verhalten bezogen wird. Gerichte sind nicht der Ort an denen wir unsere Inhaltlichen Debatten austragen. Insofern halten wir eine Teilnahme sowohl aufgrund der (nicht) Positionierung der Konferenz als auch als Selbstschutz für nicht tragbar.

Den Teilnehmenden Gruppen und Initiativen möchten wir sagen, dass wir Euch gern kennengelernt hätten. Um uns und unsere Arbeit vorzustellen und mit euch zu diskutieren, wie wir uns, in der nicht gerade freundlicher werdenden Zukunft, gemeinsam gegen Repression wehren können. Zögert also nicht uns zu kontaktieren. Wir folgen gern jeder Einladung für Vernetzung und Diskussionen.

Solidarität mit der Anatolischen Föderation

In diesem Februar beginnt der Prozess gegen die Genoss*innen von der Anatolischen Föderation. Angeklagt sind fünf Vorstandsmitglieder sowie ein weiterer Aktivist des Vereins „Anatolische Föderation Österreich“. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. deren Unterstützung nach den Paragraphen 278ff. StGB vorgeworfen. Konkret geht es um die angebliche Unterstützung der türkischen DHKP/C.

Eine Zusammenfassung der Anklageschrift und weiter Infos gibt es bei den Genoss*innen von Prozess Report.

Die Vorwürfe gegen die Angeklagten beschränken sich dabei auf grundsätzlich legale Aktivitäten wie das Verkaufen von Zeitungen oder den Verkauf von Tickets für ein Konzert der linken oppositionellen türkischen Band „Grup Yorum“. Auch die Veranstaltung eines antirassistischen Fußballturniers und einer Gedenkveranstaltung für in der Türkei ermordete Antifaschist*innen wird den Angeklagten vorgeworfen. Weiterlesen

Zweiter Prozesstag gegen Mamo

Nachdem der erste Termin im Prozess gegen unseren Genossen Mamo mit einer Vertagung geendet ist, steht nun am 05.02.2019 der nächste Prozesstermin an:

13:30 Uhr – Marxergasse 1A, 1030 Wien, Handelsgericht, Saal 1810, 18. Stock

Wir rufen zu solidarischer Prozessbeobachtung auf!

Einladung Neujahrs-Brunch

Wir möchten alle unsere Freund_innen, Unterstützer_innen und Mitglieder, am 1.1.2019 zu einem Neujahrs-Brunch einladen. Kommt auch vorbei, wenn ihr uns kennenlernen wollt!

Es gibt gutes Essen, kollektives ausnüchtern/weitertrinken, Tee und Kaffee – gemütliche Atmosphäre für den Tag nach Silvester.

WANN: ab 13:00 Uhr

WO: bei U1 Kaisermühlen; Adresse: Werkl im Goethehof, Schüttaustraße 1, 1220 Wien Weiterlesen