Wir dokumentieren den Bericht über die Verhandlung am Verwaltungsgericht gegen eine Genossin, die sich bei einer rassistischen Polizeikontrolle solidarisch verhaten hat:
Weitere Kriminalisierung von solidarischer Beobachtung bei rassistischer Polizeikontrolle
Am 26.2.2019 fand die Verhandlung einer Genossin am Verwaltungsgericht statt, welche eine Straferkenntnis der Favoritener Polizei nicht anerkannt hat.
Was ist passiert?
Am 1.6.18 gegen 21 Uhr hat sie am Keplerplatz eine rassistische Polizeikontrolle beobachtet und hat mit solidarischem Verhalten gegenüber jenen von Rassismus Betroffenen, die Missgunst der BeamtInnen angestoßen. Direkt nach der Beendigung der rassistischen Kontrolle, wurde ihr eine Verwaltungsübertretung angelastet, weil sie mit
dem Fahrrad in der Fußgängerinnenzone gefahren ist. Sie hat sich gegen die sofortige Aushändigung ihrer personenbezogenen Daten geweigert und den BeamtInnen mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Schikane handeln muss, verhängt weil sich die Polizei nicht gerne beobachten lässt bei rassistischen Polizeikontrollen. Am gleichen Tag fand am Keplerplatz die anarchistische Büchermesse statt, und im Zuge einer Polizeischikane gegen ihre Teilnehmenden wurde erfolgreich nicht-kooperiert. Die Annahme, dass es einen Zusammenhang zwischen jenem Vorfall und der Konstruktions- und Repressionswut der BeamtInnen im Zuge der Kriminalisierung der betroffenen Genossin gibt, liegt nahe. Ende Juni kam der blaue Brief mit der Strafverfügung über 270€ wegen Missachtung des Fahrverbotes und 2 Verstößen gegen den §1 des Wiener Landes Sicherheitsgesetzes. Es wird behauptet, dass sie folgendes zu den Sicherheitsbeamten gesagt hätte: „Ihr seid alle blöde Arschlöcher und jeder der bei der Polizei ist, ist kein Mensch; ihr könnt ja sonst nix“ , „Warum reden die mit den Arschlöchern, die Polizisten sind ja alle nur Arschlöcher“. Nach bekannter Praxis wurde von ihr Einspruch gegen die Strafverfügung und Beschwerde gegen die darauf folgende Straferkenntnis eingehoben. Während der Verhandlung hat sie sich nicht auf das Frage-Antwort-Spiel der Richterin eingelassen, sondern eine zusammenhängende Erklärung und ein Statement zum Vorfall und den gesellschaftlichen Bedingungen, die racial profiling möglich machen, abgegeben. Die Aussagen der beiden als ZeugInnen geladenen und im Juni involvierten PolizistInnen deckten sich fast zur Gänze – inklusive der Dinge die sie erfunden haben um die Genossin zu belasten. Schon im Vorhinein war klar, dass die Richterin ihnen Glauben schenken wird, und so kam es wie erwartet, dass die Genossin verurteilt wurde. Trotz dessen konnten 2 PolizistInnen für mindestens 3 Stunden daran gehindert werden, weitere Menschen zu schikanieren. Die von den BeamtInnen vorangegangene rassistische Polizeikontrolle konnte sichtbar gemacht, und innerhalb der Institution Verwaltungsgericht kritisiert werden. Einige weitere Genossis und Gefährtinnen zeigten sich solidarisch, schon im Vorhinein als Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Verhandlung, und auch während der Verhandlung, als sie kollektiv zur Urteilsverkündung nicht aufstanden. Auch im Nachhinein
fand ein füreinander da sein statt, das Geschehene wurde gemeinsam in der Sonne reflektiert und verarbeitet. Dies ist kein Einzelfall, rassistische Polizeikontrollen und Repression, Abschiebung und Gewalt passieren tagtäglich. Im November 2018 wurde in Wien eine Genossin zu 3 Monaten Haft auf 3 Jahren Bewährung verurteilt, weil in ihrem Fall ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zuge einer Beobachtung eines Falles von racial profiling von Justiz und Polizei konstruiert wurde.
Der Polizei und dem Gewaltmonopol ist es ein Dorn im Auge, wenn sich Menschen solidarisch zueinander und widerständig verhalten. Um dem etwas entgegen zu setzen, wenden sie Kriminalisierung und zunehmende Repression gegen jene an.
Unsere Stärken sind der politische Umgang mit jenen Verhältnissen, das Erkennen von Zusammenhängen und unsere aktive Solidarität und Widerständigkeit trotz Repression! Kein Repressionsschlag kann uns ausknocken. Weiterlesen