Update: Repression gegen Antifas in Wien
Wir dokumentieren das Update der Soligruppe antifa2020:
Wir informieren euch hiermit über den aktuellen Stand zur laufenden Repression gegen Antifaschist_innen in Wien. Wie alles begann könnt ihr in unserem ersten Text nachlesen (https://rotehilfe.wien/repression-gegen-antifaschistische-strukturen-eine-erste-uebersicht/).
Zu den bislang vier bekannten Betroffenen ist eine weitere Person dazugekommen von der die Behörde glaubt, dass sie Teil der von ihnen konstruierten kriminellen Organisation sei. Auch in diesem Fall gab es eine Handybeschlagnahmung und ein Verhör, wo ebenfalls die Aussage verweigert wurde.
Die Aktenlage ist nach wie vor sehr dürftig und von der Behörde wird keine vollständige Akteneinsicht gewährt. Wir gehen daher davon aus, dass nach wie vor Ermittlungen gegen eine unbekannte Zahl von Antifas laufen.
Aus diesem Grund sind seit August 2020 immer wieder weitere, nicht beschuldigte Antifaschist_innen sowie Journalist_innen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) Wien geladen, um zu Vorfällen vom Frühjahr 2020 auszusagen. Besonders perfide ist allerdings, dass diese eben nicht als Beschuldigte, sondern als Zeug_innen geladen werden, was die Verweigerung einer Aussage erschwert. Als Zeug_in hat man nur in wenigen Fällen ein sogenanntes “Entschlagungsrecht”, das einem eine Aussageverweigerung ermöglicht. Mittlerweile sind drei Zeug_innen aufgrund ihrer Aussageverweigerung mit Beugestrafen konfrontiert. Gegen diese Beugestrafen wurde Beschwerde eingelegt. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt werden wir diese zeitnah veröffentlichen. Denn es geht in diesen Fällen nicht nur darum, dass Journalist_innen mit diesen Strafen zu Aussagen über ihre Tätigkeit gezwungen werden sollen und in Folge dessen das Redaktionsgeheimnis untergraben wird, sondern es ist auch nach wie vor unklar, gegen wie viele Personen ermittelt wird. Zum derzeitigen Stand ist demnach nicht auszuschließen, dass nun befragte Zeug_innen im Laufe des Verfahrens zu Beschuldigten werden (wie Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt haben).
Wir gehen von einem größeren Kreis weiterer Betroffener aus, denn für eine kriminelle Organisation á la §278a StGB braucht es mindestens 10 Personen. Diese Personen sind laut Aktenstand noch auszuforschen, wobei in den Akten viele krude Behauptungen und zusammengewürfelte Sachbeschädigungen lose aufgelistet werden. Da brennt eine Radarbox oder ein Polizeiauto hat eine Panne – oh, das war sicher die Antifa. So werden an die 10 verschiedenen Delikte herangezogen, die keinen Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen haben oder bei denen es laut derzeitigem Aktenstand Hinweise auf konkrete Verdächtige gibt. Es werden auch keine Zusammenhänge hergestellt. Alleine die Tatsache, dass es polizeiliche Infrastruktur getroffen hat (zB Bullenwannen, eine Radarbox, ein ACAB – Graffiti auf Bullenwache) scheint zu genügen, um diese Delikte im Akt anzuführen. Wir denken, dass diese Auflistung den Sinn erfüllt, der Staatsanwaltschaft glaubhaft zu machen, es handle sich tatsächlich um eine kriminelle Organisation mit hohem Gefahrenpotential und vielen Personen. Außerdem können so weitere Ermittlungen gerechtfertigt werden. Die Akten sind vollgefüllt mit Vorverurteilungen – einzig Indizien oder gar Beweise fehlen. Der Staatsanwaltschaft Wien scheint das bisher egal zu sein.
Sämtliche involvierte Behörden scheinen jedenfalls das Strafgesetzbuch nicht zu kennen. Denn wer sich eingehender mit dem §278a beschäftigt, erkennt rasch, dass nach dessen Präzisierung im Jahre 2013 (siehe Wiener Neustädter Tierrechtsprozess (https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Neustädter_Tierschützerprozess / https://vimeo.com/271075914 ) eigentlich wenig Möglichkeit besteht, zivilgesellschaftliches Engagement oder NGOs damit zu kriminalisieren – Stichwort “Bereicherung in großem Umfang”. Eine kriminelle Organisation benötigt dieses Tatbestandsmerkmal – neben vielen anderen. Und wir leisten hier gern juristische Aufklärungsarbeit für Polizei und Gericht, wenn wir drauf hinweisen, dass diese “Bereicherung im großen Umfang” von der Rechtsprechung ab ca. € 300.000 angenommen wird. In den Akten finden sich allerdings keinerlei Hinweis auf eine „Bereicherung“ – schon gar nicht auf eine derart große Geldsumme.
Mit unglaublichem Eifer wird versucht Telekommunikationsdaten und Smarthphone-Apps auszulesen. Die Ermittlungsbehörden zeigen, dass ihnen keine Kleinigkeit zu blöd ist, um eine Menge an Ressourcen zu verschwenden, wenn es um Antifaschist_innen geht. Achtet daher immer genau darauf, dass eure Betriebssysteme und weitere Software immer am neuesten Stand sind, verschlüsselt eure Geräte und verwendet nur sichere Messenger! Telegram zählt da übrigens nicht dazu.
Was jedoch in fast jedem Bericht des LVTs an die Staatsanwaltschaft zu finden ist, ist eine recht tendenziöse Meldungslegung: Die Antifaschist_innen sind extremistisch und gewaltbereit, Faschist_innen werden hingegen als “rechtsgerichtete Bürgerbewegung” schön geschrieben. Ein Umstand, der uns nicht verwundert, jedoch angesichts der jüngsten, zufälligen und aufgrund von Drogendelikten aufgeflogenen Waffenfunde in Neonazi-Kreisen erneut bestätigt, dass der LVT am rechten Auge blind ist.
Wir nehmen daher an, dass auch hier der §278a den Bullen dazu dient tiefgehende Einblicke in unsere Zusammenhänge zu erhalten, unsere Kräfte mit Repressionsarbeit zu binden und Antifas durch weitreichende Ermittlungen einzuschüchtern.
Noch einmal zusammengefasst: Obwohl es keinerlei oder nur sehr minimale Schäden gibt, wird ein immenser finanzieller und personeller Aufwand betrieben, um antifaschistische Zusammenhänge zu kriminalisieren, mit dem Ziel Informationen über unsere Strukturen zu erhalten und Antifas einzuschüchtern.
Daher sagen wir: Schluss. mit den Ermittlungen! Weg mit dem Schnüffelparagraphen §278a! Ihr kriegt uns nicht klein! Soligruppe – Dez. 2020
Anwält_innen kosten Kohle. Bitte spendet Teile eurer Christkindkohle an:
Rote Hilfe Wien
IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883
Verwendungszweck: antifa2020
Wenn ihr betroffen seid wendet euch an die Rechtshilfestruktur eures Vertrauens, ansonsten gilt in jedem Fall: „Anna und Arthur halten den Mund, die Wohnung sauber und ihre Datenträger verschlüsselt“