Verfahren gegen Antifaschisten: Freispruch

Wir dokumentieren den Bericht des Rechtsinfokollektivs zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Identitären, die mit einem Freispruch für den angeklagten Antifaschisten endete:

Am 17.12.2020 wurde ein Antifaschist wegen dem Vorwurf der Körperverletzung an Jakob G., den Vorsitzenden der mit den rechtsextremen Identitären eng verbundenen Organisation „Die Österreicher“, freigesprochen.
Die angebliche Körperverletzung fand im Februar 2020 nach einem so genannten „Bürgerstammtisch“ der rechtsextremen „Die Österreicher“ am Vereinssitz der Gruppe statt.

Die Rechtsextremen Martin S. und Jakob G. berichteten ausführlich mit etlichen Videos und Tweets über diesen angeblichen „Überfall“ bei dem der Rechtsextreme im Stiegenhaus des Vereinssitzes von zwei Personen attackiert worden sein soll. Seine Schilderungen sind in sich widersprüchlich, bzw. erzählt er verschiedenste Versionen von dem Geschehen. Im Zuge dieser „Attacke“ sei ihm ein Sack über den Kopf gezogen worden bzw. — in einer späteren Version — seien ihm mehrere Hundekotbeutel gegen das Gesicht gedrückt worden, er sei geschlagen worden und wäre als „Nazi“ bezeichnet worden. Der Rechtsextreme habe sich mit Schlägen und Pfefferspray zur Wehr gesetzt und sei selber „völlig unverletzt“ geblieben bzw. – wieder je nach Version – habe tagelang unter massiven Kopfschmerzen, Beulen und einer Zerrung der Halswirbelsäule gelitten.
Je nach Version hat der Rechtsextreme die Angreifer_innen gar nicht bzw. einen davon erkannt. Offenbar sichtete der Rechtsextreme Fotos von Antifa-Protesten, die er von anderen Faschist_innen zur Verfügung gestellt bekommen hat und übermittelte so ein Foto an den LVT. Dabei gab er nicht nur ein Foto des beschuldigten Antifaschsten weiter, sondern auch Informationen darüber bei welchen Demonstrationen, etc. dieser angeblich anwesend war. Zu vermuten ist daher, dass die rechtsextremen Identitären dokumentieren, welche Personen gegen sie protestieren.
Die Richterin konnte den widersprüchlichen Angaben des Rechtsextremen keinen Glauben schenken, viel mehr kam sie zu dem Schluss, dass dieser den Antifaschisten wahrscheinlich aus politischen und rassistischen Gründen beschuldigte.

Der Prozess endete mit einem rechtskräftigen Freispruch. Ob die Staatsanwaltschaft gegen den Rechtsextremen ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage oder Verleumdung eröffnet hat, ist nicht bekannt.

Im Publikum und im Umfeld des Gerichtssaals waren auch zahlreiche Rechtsextreme anwesend. Einer von ihnen, Martin Sellner, berichtete über Twitter von dem Verfahren und beleidigte den Antifaschisten rassistisch.