Zur Kriminalisierung der Block-Gas Proteste 2023

Wir dokumentieren den Bericht der BlockGas-Soligruppe:

Am 11. Februar 2024 wurden die Ermittlungen gegen 165 Aktivist*innen, die im März 2023 in Wien gegen die Europäische Gaskonferenz (EGC)demonstrierten, eingestellt. Nach einem Jahr Ermittlungen und Repression erwiesen sich die gegen die Demonstrant*innen erhobenen Vorwürfe als haltlos. Am 28. Mai 2024 wurde zudem im Zuge einer Maßnahmenbeschwerde das Vorgehen der Exekutive für rechtswidrig befunden. Anlässlich dieser Entwicklungen haben wir (beschuldigte Aktivist*innen und solidarische Genoss*innen) uns dazu entschlossen, einen Bericht zu den Repressionen im Nachgang der BlockGas-Proteste zu veröffentlichen und die damit einhergehende Kriminalisierung von linken Aktivist*innen und unserem Umgang damit offenzulegen. Dieser Text soll von der Polizei und Behörden veröffentlichten Fehlinformationen entgegenwirken, eine politische Einordnung der Geschehnisse ermöglichen und als Lernprozess für uns sowie Genoss*innen und Freund*innen dienen.

Der 27. März 2023

Von 27.-29.03.2023 fand die Europäische Gaskonferenz in Wien statt. Ein Demozug von 150-200 Personen versammelte sich als Antwort darauf vor der U-Bahn-Station Stadtpark und zog Richtung Mariott Hotel am Ring, wo die EGC stattfand. Schon nach wenigen Metern wurden die Demonstrant*innen von einer Polizeikette aufgehalten und ohne Vorwarnung mit Pfefferspray aus nächster Nähe eingesprüht. Sofort wurden die Menschen eingekesselt und mit dem Einsatz von Schlagstöcken zurückgeprügelt.

Die Aktivist*innen wurden durch eine übermäßige Zahl an Polizist*innen und Hundestaffeln eingeschüchtert und bedroht. Es wurde keine Möglichkeit gegeben, die Demonstration zu verlassen und aus dem Kessel auszutreten. Die Polizist*innen, die die Demonstrant*innen einkesselten, schüttelten demonstrativ große Pfeffersprays und schwangen ihre Schlagstöcke. Auf den Versuch der Demonstrant*innen hin, den Kessel zu verlassen, reagierte die Polizei mit erneutem Pfeffersprayeinsatz. Personen im Kessel litten daraufhin unter Beschwerden wie Hustenreiz, brennenden Augen und Erbrechen und mussten von Sanitäter*innen behandelt werden.

Die Demonstrant*innen mussten bis zu sieben Stunden in Regen und Kälte ausharren, während die Polizei bewusst langsam der Reihe nach alle Aktivist*innen festnahm. Vorgeworfen wurden ihnen die Paragrafen des Strafgesetzbuches § 274 „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“, § 269 „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ sowie § 84 „Schwere Körperverletzung“. Ca. 150 Personen wurden in das Polizeianhaltezentrum (PAZ) Roßauer Lände mitgenommen, mit der Aussicht für 48 Stunden oder im Falle einer U-Haft länger eingesperrt zu sein, sollten sie ihre Identität nicht preisgeben. 5-10 Personen wurden identifiziert und auf freiem Fuß angezeigt. Im PAZ war die Versorgung mit Essen schlecht und die Abläufe der Polizei schlecht koordiniert. Die Beamt*innen vor Ort waren offensichtlich davon überfordert, dass über 150 Personen konsequent die Preisgabe ihrer Identität verweigerten und gaben beispielsweise nach ein paar Stunden auf, Menschen erkennungsdienstlich zu behandeln.

An dieser Stelle möchten wir uns nochmals ganz herzlich bei unseren Genoss*innen bedanken, die uns an diesen Tagen der chaotischen und teils überfordernden Situation zum Trotz als Rechtshilfe beigestanden sind und uns emotional unterstützt haben! Für viele der Festgenommenen war beispielsweise die Möglichkeit noch im PAZ mit Anwält*innen sprechen zu können, sehr wichtig die Zeit in Gefangenschaft durchstehen zu können.

Es gibt zahlreiches Videomaterial von diesem Tag. Auf diesem lässt sich erkennen, wie brutal vor allem die Tiroler Einheit, die zuerst vor Ort war, handelte. Diese war auch schon durch ihre Brutalität bei einer „Grenzen töten“-Demonstration in Innsbruck im Jänner 2021 aufgefallen. In einem Video hört man den leitenden Kommandanten „Gemma Burschen, Angriff“ schreien, als die Einheit der Demonstration entgegenläuft. Auf Fotos und Videos lassen sich die Unmengen an großen Pfeffersprays erkennen, die eingesetzt wurden. Eine parallellaufende Demo direkt vor dem Mariott Hotel wurde von der Polizei ohne Anwendung von physischer Gewalt und ohne große Komplikationen vor das Gebäude gelassen.

Ein Jahr Ermittlungen

Ende Mai 2023 folgten dann erste Ladungen zur Vernehmung von Beschuldigten seitens des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Wien. Bei der ersten Welle von Ladungen, wurde bei zumindest einer beschuldigten Person durch die Kriminalpolizei geklingelt, wobei die Person nicht zu Hause war. Die ersten Briefe gingen an Personen die bereits, am Tag der Demonstration oder auch im PAZ danach identifiziert wurden, aber auch an weitere Personen, die erst durch Ermittlungen nach der Gaskonferenz vermeintlich identifiziert wurden.

Auch hier zeigte sich wiederum ein zum Teil erhebliches Unvermögen der österreichischen Polizei: Die Behörden schafften es nicht, alle Ladungen zuzustellen – teilweise erhielten Beschuldigte erst 1 Jahr später Briefe zur Einstellung des Verfahrens. Gleichzeitig wurden persönliche Zustellungsversuche von Ladungen durch Polizeibeamte (Klingeln an der Wohnungstür) nicht nur bei den ersten Ladungen, sondern wurden auch im späteren Verlauf bei vermeintlich identifizierten Personen zur Einschüchterung und zum Aufbau einer Drohkulisse eingesetzt. Auch wurde am Arbeitsplatz Beschuldigter angerufen.

Bei einigen Personen sind die Umstände der Identifikation leichter nachzuvollziehen als bei Anderen. Dabei ist aus den Ermittlungen meist nicht ersichtlich auf welche Weise Menschen vermeintlich erkannt oder zugeordnet wurden. Teilweise wurde beispielsweise die Gesichtserkennungssoftware angewendet, möglich ist aber etwa auch die persönliche Zuordnung durch einzelne Beamte. Um die genauen Umstände der vermeintlichen und teilweise falschen Identifizierung zu erfahren, könnte für betroffene Menschen ein Datenauskunftsbegehren sinnvoll sein. Zu unterstreichen ist, dass Polizei und LVT in ihren Ermittlungen mehrere Personen falsch identifizierten. Unter anderem wurden Personen beschuldigt, die sich an dem Tag der Demonstration nicht in Wien oder gar Österreich aufhielten.

Die Ermittlungen waren bereits in der Zeit direkt nach der Gaskonferenz von erfundenen Ereignissen seitens der Polizei geprägt. Die Polizei fantasierte über Pflaster- und Ziegelsteine, die sie laut einem Twitter-Post auf einer Baustelle und in Zelten von Aktivist*innen im Stadtpark gefunden haben wollte. Die Verbindung von Baustellen-Steinen zur Demonstration wurde jedoch nie bewiesen und im Stadtpark hatte nie ein Camp von Aktivist*innen stattgefunden. Die Pflastersteine, dienten von Anfang an als Mittel zur Kriminalisierung und der Legitimation der Ermittlungen. Das altbekannte Märchen der Pfefferspray sprühenden Aktivist*innen durfte natürlich auch nicht fehlen – obwohl später ein verletzter Polizist zugab, vom eigenen Kollegen angesprüht worden zu sein. Ein anderer verletzter Polizist, welcher angeblich während der Konfrontation zu Boden fiel, war später für die Polizei selbst (!) plötzlich einfach nicht mehr auffindbar und konnte daher nicht aussagen.

Der Paragraf 274 StGB: „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“

Ein politisch besonders interessantester Aspekt des Verfahrens ist der Einsatz des § 274 StGB:

Schwere gemeinschaftliche Gewalt § 274:

(1) Wer wissentlich an einer Zusammenkunft vieler Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass durch ihre vereinten Kräfte ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 84 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung nach § 126 Abs. 1 Z 5 oder Abs. 2 begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“

2015 löste der § 274 StGB „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“ den damaligen Landfriedensbruch als strafrechtlichen Tatbestand ab. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs wurde schon früher verwendet, um politische Demonstration und Bewegungen zu kriminalisieren. Etwa den Protesten gegen den Akademikerball 2014 wurde mithilfe dieses Paragrafen massive Repression entgegengesetzt. Die Änderung solle laut einigen Stimmen willkürliche und leichtfertige Verurteilungen verhindern. Fakt ist jedoch, dass der neue Paragraf in gewissen Bereichen politisch sogar mehr Spielraum zulässt. Etwa die Menge an Personen die es für die Anschuldigung benötigt wurde von 100 auf 30 herabgesetzt. Bereits angewendet wurde der Paragraf bei den sogenannten „Halloween-Krawallen“ in Linz, bei denen mehrheitlich Jugendliche mit Migrationsgeschichte beschuldigt wurden angeblich Einsatzkräfte und Passant*innen mit Pyrotechnik und Steinen attackiert zu haben. Dabei wurden auch einige Minderjährige verurteilt. Das Beispiel verbildlicht, inwiefern vor allem rassismusbetroffene Personen gesetzlich repressiver Gewalt ausgesetzt sind und der Paragraf auf vielen Ebenen massiv repressiv angewandt werden kann.

Dass der Paragraf nun am 20. Juli 2024 erneut zur Kriminalisierung von Protesten gegen den Aufmarsch der sogenannten „Identitären“ eingesetzt wurde, weist darauf hin, dass der neu gestaltete Paragraf weiter als politische Waffe gegen Aktivist*innen ausprobiert und eingesetzt wird; teils auch in absurden und haltlosen Kontexten, um so Personen allein aufgrund ihrer Anwesenheit zu kriminalisieren. Durch die Möglichkeit, einen strafrechtlichen Vorwurf gegen eine Personengruppe zu konstruieren, ohne eine individuelle Tathandlung nachweisen zu müssen, erweitert der Paragraf die Handlungskompetenzen der Polizei erheblich: So können Beschuldigte bis zu 48 Stunden (und nicht wie bei Verwaltungsübertretungen für maximal 24 Stunden) vorläufig festgenommen werden, unter Umständen könnte dabei sogar mit Untersuchungshaft gedroht bzw. diese verhängt werden. Zudem erhält die Polizei mehr Möglichkeiten persönliche Daten wie Fingerabdrücke, Fotos oder DNA-Abstriche zu sammeln und auch die Konsequenzen einer eventuellen Verurteilung sind offensichtlich erheblich schwerwiegender als im Falle einer Verwaltungsübertretung. Nicht unterschätzt werden sollte dabei auch, wie sich diese erweiterten polizeilichen Möglichkeiten auf die Verunsicherung und den psychischen Stress der vorläufig Festgenommenen und in einem (eventuellen) späteren Ermittlungsverfahren Beschuldigten auswirkt.

Heute freuen wir uns, dass die Vorwürfe gegen die Block-Gas Demonstrant*innen fallen gelassen wurden. In Zukunft bleibt jedoch zu beobachten, wie dieser Paragraf als neues Spielzeug der Polizei gegen politische Bewegungen eingesetzt wird, um beispielsweise Menschen nach Demonstrationen für mehrere Tage aus dem Verkehr zu ziehen und weiteren Aktivismus zu verhindern.

Wie können wir uns wehren?

Auch wenn die Repression ermüdet, Ängste schürt und viel Raum einnimmt, war es uns doch möglich einen kollektiven Umgang mit den Ermittlungen zu finden, der uns entgegen der von Repressionsbehörden gewünschten Ohnmacht eigene Handlungsfähigkeit ermöglichte. Einige hatten bereits auf Ladungen gewartet und sich zusammengetan bevor die Ermittlungen offensichtlich wurden, andere waren von behördlichen Briefen eher überrascht. Ein Zusammenkommen der Betroffenen und ein Abstimmen darüber, wie wir mit den Ladungen umgehen wollen, war für Viele von uns trotzdem gut möglich. Die Entscheidung die Aussage kollektiv zu verweigern und den Ladungen nicht nachzukommen, als klar wurde, dass es den Behörden vor allem um erkennungsdienstliche Maßnahmen ging, war dabei ein erster Schritt, um die Ermittlungen nicht zu unterstützen. Unsere größte Waffe war es gemeinsam zu agieren und uns nicht spalten zu lassen, was auch beinhaltete individuelle falsche Identifizierungen nicht offenzulegen, um einen gemeinsamen Prozess zu führen.

Informationsgewinnung und der Aufbau einer Kommunikationsstruktur zwischen allen Beschuldigten war ein zweiter Schritt, um sich gegen die Ermittlungen zu wehren. Das Abstimmen auf eine gemeinsame Strategie, auf eine gemeinsame anwaltliche Vertretung und die jeweiligen Schritte dahin war nur so möglich. Durch die Kommunikationsstruktur hatten wir zudem eine Sicherheit darüber, nicht allein gelassen zu werden und das Wahrnehmen der großen Menge an Beschuldigten wirkte gegen eine Vereinzelung.

Eine Strategie zu entwickeln war zentral für einen kollektiven Umgang. Wir entschieden uns dazu gemeinsam und politisch zu agieren, das heißt wir lassen keine Person alleine, wir streiten unser politisches Handeln nicht ab und wir kooperieren so wenig wie möglich mit den Behören. Gleichzeitig nutzten wir jegliche Mittel, die uns rechtstaatlich möglich waren; unter anderem schon frühzeitig gemeinsame anwaltliche Vertretung zu organisieren.

Ohne die vielfältige Unterstützung von nicht beschuldigten Menschen hätten wir das Jahr der Ermittlungen nicht so gut überstanden. Hilfreich war, dass wir auf einen großen Wissensschatz von Genoss*innen zurückgreifen konnten, die bereits viele Erfahrungen in der selbstorganisierten Antirepressionsarbeit gesammelt hatten.

Leider haben nicht alle Formen der gegenseitigen Unterstützung, die wir uns ausgemalt haben, gut funktioniert. Die Koordinierung in einer Gruppe von über 30 Beschuldigten gestaltete sich oft schwieriger als gedacht, zumal viele von uns auch an unterschiedlichen Orten leben. Auch da es noch nicht zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen war, nahmen wir die akute Bedrohung vielleicht nicht genügend wahr, wodurch manche notwendigen Aspekte an Unterstützung untergingen. Dabei kam etwa die Verantwortung zu kurz, sich nicht nur um die technischen und juristischen Belange zu kümmern, sondern auch um eine gegenseitige oder externe emotionale Unterstützung. Trotz alledem sind wir gemeinsam gewachsen.

Mit der Einstellung des Verfahrens sind unsere Möglichkeiten uns zu wehren noch nicht vorbei. Wir haben zum einen die Möglichkeit mit einem Datenauskunftsbegehren herauszufinden, wie und welche Daten über uns gesammelt wurden. Das ist besonders in Bezug auf die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware spannend. Zum anderen können wir mit dem Erlöschen eines Anfangsverdachtes die Löschung unserer ED-Behandlung beantragen, um den Cops die Informationen, die sie über uns gesammelt haben, wieder zu entwenden. Die beste Waffe bleibt es jedoch aus dem Vergangenen zu lernen, aktiv zu bleiben und weiterhin gegen die European Gas Conference und für eine bessere Welt und ein gutes Leben für alle auf die Straße zu gehen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression

Im vergangenen letzten Jahr sahen wir uns mit einer alarmierenden Welle von Repression und Ermittlungen konfrontiert, die sich als ergebnislos erwiesen hat. Zahlreiche Aktivist:innen wurden ohne klaren Anfangsverdacht in Gewahrsam genommen, einige zuhause aufgesucht oder zu Befragung und erkennungsdienstlicher Behandlung ins LVT bestellt – und doch blieben die Ermittlungen fruchtlos. Die Menge an Ingewahrsamnahmen ist alarmierend. Ca. 150 Menschen wurden ohne konkrete Beweise oder Hinweise auf strafbares Verhalten, teilweise über 24 Stunden und ohne zu wissen, was ihnen denn vorgeworfen wird, festgehalten, was einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Freiheit darstellt. Es hat sich außerdem der Eindruck ergeben, dass die Ermittlungsbehörden vermeintliche Beschuldigte nur deshalb zur Befragung geholt haben, um bei ihnen eine erkennungsdienstliche Behandlung zu machen. Das bedeutet konkret zusätzlich zu Fotos auch DNA-Abstriche und Fingerabdrücke zu nehmen. Somit könnten „Ermittlungen“ auch einfach dazu dienen, ohne konkreten Anfangsverdacht oder Beweise, Daten von Aktivist:innen zu sammeln.

Insgesamt kann es allerdings als Erfolg verbucht werden, dass die Ermittler:innen trotz genannter Maßnahmen über ein Jahr lang mehr oder weniger im Dunkeln getappt sind und über 130 Personen nicht identifiziert werden konnten.

Die gesamte Vorgehensweise der ermittelnden Behörden wirft nicht nur Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen auf, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Überwachungsmaßnahmen oder Ermittlungen durch den Staatsdienst – besonders wenn sie gegen linke Aktivist:innen gerichtet sind – gehen wiederholt über das rechtlich Erlaubte hinaus, verletzen den Bereich der Privatsphäre und stellen Eingriffe in die individuelle Freiheit dar.

Darüber hinaus kann dieses Ermittlungsverfahren klar als politisch motiviert gesehen werden. Klimaproteste und Widerstand gegen die Gaslobby werden von Polizeieinsatzkräften niedergepfeffert, Aktivist:innen wird schwere gemeinschaftliche Gewalt vorgeworfen, Pflastersteine werden herbeifantasiert. Das alles, während parallel z.B. immer wieder Netzwerke von paramilitärisch ausgerüsteten Rechtsextremen als Einzelfälle verharmlost werden. Hier zeigt sich klar, dass uns der kapitalistische Staat und sein Polizeiapparat im Weg stehen, wenn wir gegen Umweltzerstörung sowie für eine bessere Welt und ein gutes Leben für alle Menschen kämpfen. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass Alternativen geschaffen werden. Stattdessen ist es wichtig, konsequent ein solidarisches Miteinander zu gestalten und dafür einzustehen – Solidarität ist dabei eine Waffe und wir können sie nutzen.