Klima-Aktionstag 2019: Letztes Verfahren gegen Aktivist*innen eingestellt

Wir dokumentieren die Zusammenfassung von System Change not Climate Change zu den Verfahren und Maßnahmenbeschwerden die auf den Klima-Aktionstag im Mai 2019 folgten:

Letzte Ermittlung gegen Aktivist*innen im Zuge der Repression gegen das Klimacamp 2019 eingestellt.

Nach rund eineinhalb Jahren wurde nun auch das letzte Verfahren gegen eine*n Klimaaktivist*in eingestellt. Während das erste Verfahren mit einem Freispruch endete, wurden zwei weitere Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen den Klima-Aktionstag am 31. Mai 2019 kann damit als beendet angesehen werden.

Ausgangspunkt
Am Freitag 31. Mai 2019 fand in Wien ein Klima-Aktionstag statt, an dem sich unterschiedliche Gruppen und Aktionsbündnisse beteiligt hatten. Neben einer Großdemonstration von Fridays For Future fanden auch mehrere Aktionen des zivilen Ungehorsams statt (einen Überblick dazu findet ihr hier). Bei der Ende Geländewagen-Aktion blockierten ca. 250 Menschen die Ringstraße vor der Urania und die Aspernbrücke. (Fotos)

Repression und Polizeigewalt
Während der Aktion wurden rund 100 Personen von der Polizei eingekesselt und anschließend von der Kreuzung geräumt. Im Zuge der Räumung kam es zu zahlreichen Festnahmen sowie zu diversen Fällen von Polizeigewalt. Mehrere Aktivist*innen wurden dabei verletzt. Im weiteren Verlauf wurden gegen drei Aktivisten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet.

1.
Ein Aktivist, der bei der Auflösung der Blockade von der Polizei weggetragen wurde, erlitt bei der Amtshandlung eine Rissquetschwunde und Hämatome. Die Polizei argumentierte ihre Gewalt mit der Behauptung der Aktivist habe sich gegen die Durchsuchung seines Rucksacks gewehrt. Anfang Oktober 2019 stellte das Straflandesgericht Wien auf Grund vorliegender Beweiße fest, dass der Klimaaktivist keine Widerstandshandlung gesetzt hatte und sprach ihn daher vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt frei. Im November 2019 entschied darüber hinaus das Verwaltungsgericht bei zwei vom Aktivisten eingebrachten Maßnahmenbeschwerden, dass sowohl die Durchsuchung des Rucksacks als auch die Entnahme seiner DNA nach seiner Festnahme rechtswidrig war. Quelle 

2.
Das zweite Verfahren betraf einen Journalisten und Aktivisten, der, obwohl als Beobachter gar nicht an der Blockade beteiligt, ebenfalls festgenommen worden war. Im Zuge der Amtshandlung wurde er mit seinem Kopf unter einem Polizeibus fixiert. Obwohl sein Kopf unter dem Bus lag, fuhr dieser kurz los und drohte ihn schwer zu verletzten. Während das strafrechtlich Verfahren gegen den Genossen rasch eingestellt wurde, wehrte sich auch dieser und brachte mehrere Massnahmenbeschwerden beim Verwaltungsgericht ein. Dieses urteilte, dass bereits seine Festnahme rechtswidrig war und damit auch jede weitere darauf folgende Amtshandlung. Ausführlicher Bericht zur Massnahmenbeschwerden bei prozess.report

3.
Im dritten Verfahren ging es um jene Amtshandlung, bei der ein Aktivist bei seiner Festnahme von mehreren Polizisten völlig regungslos am Boden fixiert von einem Beamten neun mal mit der Faust in die Nieren bzw. den Lendenbereich geschlagen wurde. Ein Video dieser Amtshandlung wurde in mehreren Medien veröffenticht.
Auch gegen diesen Aktivisten wurde wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „schwerer Körperverletzung“ ermittelt. Erst nach 15 Monaten wurde das Verfahren auf Antrag der Anwältin des Aktivisten eingestellt, obwohl der Staatsanwaltschaft bereits nach wenigen Wochen alle Beweise wie Videos und Zeug*innenaussagen vorlagen. Dieses lange „Ermittlungsverfahren“ bedeutete für den Betroffenen eine dauerhafte Belastung wegen des drohenden Strafverfahrens und laufend anfallende Kosten. Auch dieser Aktivist wehrte sich, brachte eine Maßnahmenbeschwerde gegen die bei der Auflösung der Blockade eingesetzten Polizeigewalt ein. Das Verwaltungsgericht stellte u.a. fest: „Bei dieser exzessiven Gewaltanwendung, für deren Notwendigkeit in diesem Ausmaß keine angemessene Erklärung durch die belangte Behörde erfolgte, lag ein Verstoß wegen erniedrigender Behandlung nach Art. 3 EMRK vor.“ (genauer nachzulesen im ausführlichen Bericht bei prozess.report)

Repression ist kein „Ausrutscher“ Einzelner
Zwar wurde nach dieser Aktion des zivilen Ungehorsams kein*e Aktivist*in verurteilt und fast alle Massnahmenbeschwerden gewonnen, dies war aber nur durch eine umfassende juristische Vorbereitung und Begleitung der Betroffenen möglich. Das kostete viel Zeit und Geld, band Kräfte und Ressourcen vieler Aktivist*innen, die diese nicht mehr an anderer Stelle einsetzten konnten. Umgekehrt kostete es die Polizei fast gar nichts und hatte für sie bis heute weder strafrechtliche noch personelle Konsequenzen. Das heißt, selbst wenn wir die juristischen Auseinandersetzungen gewinnen, war die Strategie von Polizei und Staatsanwaltschaft, uns anderweitig zu beschäftigen, erfolgreich. Zusätzlich soll dieses willkürlich brutale und repressive Vorgehen einschüchtern und verhindern, dass wir unseren Protest weiterhin auf die Straße tragen.

… und kostet Geld
Wie schon erwähnt, kosten solche Verfahren, auch wenn sie gewonnen werden, eine Menge Geld. Unterstützt daher, wenn es euch möglich ist, die Betroffenen von Repression auch finanziell.

Spendenkonten

System Change not Climate Change
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Rote Hilfe Wien
IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883
BIC: BAWAATWW