Wiener Rheinmetall-Prozess: Klassenjustiz gegen Antimilitarismus
Wir dokumentieren den Bericht von ANF zur Verurteilung des Angeklagten im Rheinmetall-Prozess:
Wegen angeblicher Sachbeschädigung, schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ist ein Antimilitarist am Wiener Landgericht zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Eine Aktivistin der Kampagne RiseUp4Rojava Wien erklärte dazu: „Es ist entlarvend, wie hart die Klassenjustiz mit Antikriegs-Aktivist:innen umgeht, während die Verbrechen von Rüstungskonzernen wie Rheinmetall ungestraft bleiben. Wir finden, dass die Kriegsprofiteure auf die Anklagebank gehören und nicht Menschen, die Aktionen gegen Aufrüstung und Waffenexporte machen.” Nach knapp zwei Jahren Prozessfarce sei das Verfahren jetzt zwar beendet. Die Beteiligung Österreichs und Deutschlands an den Verbrechen des türkischen Regimes aber bleibt.
„Blut an euren Händen“
Der verurteilte Aktivist vom antimilitaristischen Bündnis „Rheinmetall Entwaffnen“ stand vor Gericht, weil er im September 2019 zusammen mit drei weiteren Personen bei der Firma Rheinmetall MAN Military Vehicles Österreich GmbH in Wien-Liesing antimilitaristische Graffitis mit dem Schriftzug „Blut an euren Händen“ angebracht und Transparente mit der Forderung „Rheinmetall entwaffnen“ aufgehängt haben soll. Zwei Personen waren deshalb im Februar zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, diese sind inzwischen rechtskräftig. Eine Frau wurde freigesprochen, weil ihr keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten wurde abgetrennt: Er soll bei seiner Festnahme einen Polizisten geschubst und damit eine schwere Körperverletzung begangen haben.
Deutscher Aktivist nach Aktion abgeschoben
Wellen schlug der Fall vor allem, weil eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft nach der Aktion mittels Bescheid des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgrund angeblicher „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ unmittelbar nach Deutschland abgeschoben und ein zehnjähriges Einreiseverbot verhängt wurde. Nachdem der Betroffene über seinen Anwalt Beschwerde gegen die Abschiebung einreichte, stellte das Bundesverwaltungsgericht Wien fest, dass die Abschiebung unrechtmäßig war.
Ohne Rheinmetall kein Krieg in Kurdistan
Der Rüstungskonzern Rheinmetall aus Düsseldorf macht jährlich einen Umsatz von über sechs Milliarden Euro, vorrangig mit Produkten, die der Kriegsführung und dem Massenmord dienen, darunter Panzer, Artillerie, Munition und Drohnensysteme. Bei den Kunden ist man nicht zimperlich: Saudi-Arabien, Bahrein, Indonesien – und nicht zuletzt die Türkei. Erdogans antikurdischer Staatsterrorismus und seine verbrecherischen militärischen Aggressionen im Norden Syriens und des Irak wären ohne Rheinmetall-Lieferungen nicht möglich. Dies ist auch der unmittelbare Anlass für das antimilitaristische Engagement der Beschuldigten, die im Verlauf des Prozessgeschehens auch immer wieder vor Gericht feststellten, dass eigentlich „Waffenexporteure vor Gericht gehören.“