§278 StGB – Es laufen weitere Ermittlungen
Freund*innen und Genoss*innen, im Zuge unserer Beratungen hat sich herausgestellt, dass es eine weitere Ermittlung wegen §278 StGB (kriminelle Vereinigung) gibt. Es gibt noch nicht viele Infos, es besteht kein Grund zur Aufregung. Aus Erfahrung wissen wir jedoch, dieser Paragraf wird gern als Ermittlungsparagraf verwendet, weil er der Polizei erlaubt in einem breitem Feld auch gegen größere Gruppen zu ermitteln und Informationen zu sammeln. Strafrechtliche Ermittlungen bieten ihnen immer einen legalen Rahmen für empfindliche Eingriffe in die Privatsphäre, wie etwa Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und Ähnliches. Als politische Person muss immer mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden. Achtet also auf eure Wohnungen, Computer und Kommunikationsgeräte.
Solltet ihr auf Urlaub fahren, denkt bitte daran, euch postabwesend zu melden. Wie immer gilt: Nehmt von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Sollte euch ein Brief der Polizei erreichen, kommt gerne in die Beratung oder wendet euch an die Antirepstruktur eures Vertrauens.