Alle Feminist:innen sind Räuber:innen – Urteil: Doch kein Raub!
Wir dokumentieren einen Bericht und Spendenaufruf des Rechtsinfokollektivs:
Am 17.10.2020 wurden zwei Personen festgenommen und mehrere Stunden im PAZ Roßauerlände festgehalten. Die Festnahmen erfolgten im Zuge von Protesten gegen eine Versammlung von christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner:innen. Einer der beiden Festgenommen wurde ein Mobiltelefon weggenommen und erst Ende Dezember vom LVT Wien wieder ausgehändigt. Was der Zweck der Wegnahme war und was der LVT über zwei Monate mit dem Handy machte, ist nicht bekannt, eine Begründung blieb der LVT schuldig. Das Verwaltungsgericht Wien erklärte die Wegnahme des Telefons jedoch für rechtswidrig.
Die Polizei warf den Festgenommen erst versuchten Raub vor. Dabei handelt es sich um ein Delikt mit besonders hoher Strafdrohung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre). Der Vorwurf war aus juristischer Sicht absurd und so ordnete der Journalstaatsanwalt die sofortige Enthaftung an und leitete Ermittlungen wegen Nötigung, bzw. Körperverletzung (Höchststrafe: 1 Jahr) ein. Das schien den LVT jedoch wenig zu interessieren, den Abschlussbericht verfasste er wieder wegen „Raubes“, was auch die nächste Staatsanwältin aufgriff. So hatten die beiden Feminist:innen Anfang Juni 2021 eine Verhandlung vor einem Schöffengericht.
Vorgeworfen wurde ihnen, dass sie auf der Kundgebung das Fahrrad einer bekannten Pro-Choice-Gegnerin rauben wollten. Eine der Angeklagten wurde rechtskräftig freigesprochen, dass Schöffengericht kam zu dem Schluss, dass sie sich zum Zeitpunkt des Geschehens an einem anderen Ort befand. Die zweite Angeklagte wurde implizit wegen des Vorwurfs des Raubes freigesprochen und bekam eine Diversion wegen Nötigung.
Das Verfahren zeigt mal wieder, wie leicht eine Person bei der Teilnahme einer Versammlung, auch wenn sie gänzlich unbeteiligt ist, mit Repression konfrontiert sein kann. Dass der LVT mittlerweile mal wieder versucht, Delikte mit besonders hohen Strafdrohungen – auch wenn dies juristisch nicht vertretbar ist – der Staatsanwaltschaft schmackhaft zu machen, erscheint besonders bedrohlich.
Es wird noch Geld für die Finanzierung der Rechtsanwält:innen benötigt. Bitte spendet daher an:
Rote Hilfe Wien, IBAN: AT46 6000 0103 1036 9883 mit dem Betreff „Räuberinnen“.
Trotz Freisprüchen bleibt es dabei: Alle Feminist:innen sind Räuber:innen, denn wir rauben euch das Patriarchat!