Angeklagte beim Brand im PAZ Hernals: Schuldspruch und zurück „nach Hause“ in die Schubhaft
Wir dokumentieren die Presseaussendung der Solidaritätsgruppe der PAZ Hernals 6:
Unbedingte und bedingte Haftstrafen, Erniedrigung und Entpolitisierung
Wien (OTS) – Gestern, gegen 18 Uhr, wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die sechs Angeklagten wegen des Brandes im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel fortgesetzt und schließlich ein Urteil gefällt. Nach über sechs Monaten in Untersuchungshaft endet für drei der Verurteilten der Strafprozess mit bedingten Haftstrafen.
„Werden wir denn dann abgeschoben?“ fragt einer der Verurteilten. „Sie können heute nach Hause gehen“, resümierte Richterin Skrdla. Während bei einigen Hoffnung aufkommt, wird von Seiten der Justiz bereits die Überstellung ins PAZ vorbereitet. „Nach Hause“ bedeutet, zurück in Schubhaft ins PAZ Hernals. Dies war die letzte der unzähligen Bemerkungen der Richterin, die nur als zynisch verstanden werden können.
Die drei weiteren Angeklagten wurden zu mehrmonatigen unbedingten Haftstrafen verurteilt. Das Urteil blieb weit hinter den Forderungen des Staatsanwalts zurück: Die Verurteilten wurden weder für Brandstiftung, noch für vorsätzliche, sondern für fahrlässige Sachbeschädigung, Gemeingefährdung und Körperverletzung schuldig gesprochen.
Suizidversuche abgesprochen: Erniedrigung und Entpolitisierung
Für die Verurteilten bleibt vor allem eins: In einer hierarchisierenden Gesellschaft und Justiz wurden sie entwürdigt, verleumdet und kriminalisiert – mit der wahrscheinlichen Folge der gewaltvollen Abschiebung. Gleichzeitig haben die Verurteilten wiederholt versucht, durch Äußerungen zu ihren Gefühlen und ihrer Biographie Subjekte zu bleiben. Aus Sicht der Rechtsprechung leider ohne Folgen und gleichzeitig verstärkt durch die unfassbaren und zynischen Kommentare des Senats.
Abschiebehaft: (K)eine Selbstverständlichkeit
Die Idee, dass ohne die rassistische Spaltung der Bevölkerung in abschiebbare und nicht-abschiebbare Menschen dieser Prozess niemals nötig gewesen wäre, war in den Aussagen der Verurteilten zwar anwesend, sie wird in einem Gerichtssaal jedoch undenkbar gemacht und sanktioniert.
Daher lautet unsere Forderung weiterhin: Freiheit für die Verurteilten und Abschaffung der Abschiebehaft – die letztlich der einzige Grund für dieses rassistische Spektakel war.