Überblick Verwaltungsstrafen

Strafverfügung → Einspruch (binnen 2 Wochen)

(Aufforderung zur Rechtfertigung)

Straferkenntnis → Beschwerde (binnen 4 Wochen)

Verhandlungstermin

Der erste Brief, der euch erreicht, ist die Strafverfügung. Die Behörde hat zu diesem Zeitpunkt noch kein ordentliches Verfahren eingeleitet. Das tut sie erst, wenn ihr Einspruch erhebt. Dazu habt ihr 14 Tage Zeit, ab Zustellung des gelben Zettels. (Wichtig! NICHT ab da, wo ihr den Brief in der Hand haltet). Für den Einspruch reicht es, den Zettel durchzustreichen, “Einspruch” danebenzuschreiben und zu unterschreiben.
→ Ihr könnt auch zahlen.
→ Ihr könnt auch “Einspruch und in eventu beantrage ich Strafminderung” schreiben.

Die Behörde fängt an zu ermitteln, vielleicht bekommt ihr eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Wird hier keine zwangsweise Vorführung angedroht wird, gibt es keine Strafen, wenn ihr nicht darauf reagiert.
→ Ihr könnt euch rechtfertigen.
→ Ihr könnt euch mitgeschickte Beweise ansehen.
→ Ihr könnt nicht reagieren.
→ Ihr könnt die Aussage verweigern.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird das Verfahren fallen gelassen, oder ihr bekommt ein Straferkenntnis. Die Geldstrafe ist normalerweise 10% höher. Die Vorwürfe haben sich eventuell geändert.
→ Ihr könnt zahlen.
→ Ihr könnt eine Beschwerde schreiben und schicken. Dafür habt ihr 4 Wochen Zeit. Wie solche Beschwerden aufgebaut sind, findet ihr z.B. hier: https://at.rechtsinfokollektiv.org/?page_id=2361

Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, erhaltet ihr als nächstes einen Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht. Hierfür besteht in der Regel keine Anwält*innenpflicht, ihr müsstet meist nicht einmal erscheinen.
→ Ihr könnt Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht nehmen.
→ Ihr könnt euch selbst verteidigen. / Vertrauenspersonen mitnehmen.
→ Ihr könnt in Corona-Zeiten bestimmt auch um Vertagung bitten.

Allgemein:
Bei einer Verwaltungsstrafe drohen KEINE Vorstrafen.
Eine Verwaltungsstrafe bewegt sich im rechtlichen Rahmen ähnlich wie bei Rot über die Ampel gehen.

Solltet ihr aktuell im Ausland sein, keine Postabwesenheit beantragt haben und nicht mehr nachhause kommen – schaut, dass wer eure Briefe im Auge hat!