Diversion
Im Ermittlungsverfahren sammeln Cops und Staatsanwält*innenschaft Beweise. Wenn sie genug davon zusammengesammelt haben und glauben, dass sie damit ein Verfahren gewinnen können, kann vor Gericht Anklage erhoben werden.
Wenn die Staatsanwältinnenschaft der Meinung ist, dass der Sachverhalt ausreichend geklärt ist und dass die Schuld feststeht, kann sie Beschuldigten auch eine Diversion anbieten. Dann wird gegen Auflagen darauf verzichtet, ein Verfahren vor Gericht zu eröffnen. Diese Auflagen können die Zahlung von Geld an den Staat, gemeinnützige Arbeit, eine Probezeit (evtl. mit Bewährungshelferin) oder ein Tatausgleich sein.
Nach einer Diversion sind Beschuldigte nicht vorbestraft sondern es gibt nur einen Eintrag in ein justizinternes Verzeichnis. Voraussetzung für eine Diversion ist, dass Beschuldigte Verantwortung für die ihnen vorgeworfenen Taten übernehmen. Außerdem zielen alle Auflagen darauf, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
Obwohl es natürlich absolut legitime Gründe gibt, eine Diversion einzugehen, sehen wir Diversion aus einer politischen Perspektive kritisch. Die Staatsanwält*innenschaft erhofft sich mit der Verantwortungsübernahme für die Tat natürlich Reue: Dass wir eingestehen, etwas Falsches getan zu haben und dass wir beschwören, es nie wieder zu tun. Damit distanzieren wir uns von unseren Aktionen.
Doch um genau das nicht mehr tun zu müssen, haben wir die Rote Hilfe Wien gegründet.
Weil wir es für grundsätzlich sehr schwierig halten, eine Diversion einzugehen, ohne dass wir uns damit von unseren Aktionen distanzieren, haben wir beschlossen, Diversion nur mit einem verminderten Höchstsatz von 30% der Prozesskosten zu unterstützen. Über diese Praxis stecken wir intern noch in Diskussionprozessen.
Die ausführliche Prüfung jedes Einzelfalls gilt aber natürlich auch bei Diversion.
Und auch bei Diversion gilt: Ein gekürzte finanzielle Unterstützung heißt nicht, dass wir nicht solidarisch sind.