Finanzielle Unterstützung
Sobald die ersten Briefe hereinflattern, komm bitte in unsere Beratung oder kontaktiere uns, wenn es schnell gehen muss, per Mail! Ein Gespräch mit uns ist die Grundlage für die finanzielle Unterstützung.
In einem Strafverfahren fallen verschiedene Kosten an (u.a. Gerichtsgebühren, Anwält*innenskosten). Bei Einhaltung unserer Vergabekriterien leisten wir einen Beitrag zu den Kosten des Verfahrens. Wir passen die finanzielle Unterstützung aber an die Verhältnisse der betroffenen Personen an. Jeder Fall wird von uns einzeln geprüft. Daher kann die finanzielle Unterstützung erst nach dem Ende des Verfahrens ausgezahlt werden. Unsere Vergabekriterien werden unter Grundsätze und Vergabekriterien erläutert. Es sind keine Ausschlusskriterien. Die Vergabekriterien sind kein fixes Regelwerk. Sie sind vielmehr ein Werkzeug, das uns hilft, Entscheidungen zu treffen.
Die Rote Hilfe Wien ist eine Solidaritätsorganisation. Der erste Zugang ist immer ein solidarischer. Politische Solidarität gibt es immer, unabhängig davon, ob in einem konkreten Fall finanzielle Unterstützung möglich ist oder nicht.
Wenn du dir unsicher bist, ob du in deinem Fall finanzielle Unterstützung von der Roten Hilfe Wien erwarten kannst, dann komm unbedingt zu uns in die Beratung und wir tauschen uns darüber aus.
Wie funktioniert die finanzielle Unterstützung?
- Wir empfehlen, dass du dich im Laufe deines Strafverfahrens an die Beratung wendest. Auch wenn du alles selbst auf die Beine stellst, ist es für uns hilfreich, deinen Prozess ein bisschen zu kennen und mit dir über die Unterstützung zu reden.
- Wenn dein Prozess vorbei ist und alle Rechnungen beisammen sind, kriegst du in der Beratung ein Informationsblatt. Hier kreuzt du alle Sachen an, die wir für die finanzielle Unterstützung wissen müssen. Wir machen das auch gerne mit dir zusammen. Wenn du das aber lieber allein, oder mit deiner Unterstützer*innengruppe machst, ist das selbstverständlich kein Problem.
- Wenn das Informationsblatt zu uns gelangt ist, beschließen wir die Höhe der finanziellen Unterstützung (im Regelfall 75% der Gesamtkosten bei Strafverfahren).
- Dann melden wir uns bei dir, um zu bereden, wie das Geld bei dir ankommt.
Anmerkung: Gelder aus Spendenaufrufen gehören zu 100% den Organisationen und Gruppen, die den Aufruf gestartet haben.